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   OLG München, 27.05.2022 - 11 W 239/22   

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https://dejure.org/2022,40242
OLG München, 27.05.2022 - 11 W 239/22 (https://dejure.org/2022,40242)
OLG München, Entscheidung vom 27.05.2022 - 11 W 239/22 (https://dejure.org/2022,40242)
OLG München, Entscheidung vom 27. Mai 2022 - 11 W 239/22 (https://dejure.org/2022,40242)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 23.08.2016 - 11 W 79/16

    Verhältnismäßigkeit einer auf Polizeirecht gestützten Beschlagnahme von Computern

    Auszug aus OLG München, 27.05.2022 - 11 W 239/22
    Dies entspricht der seit der Neufassung des § 8a Abs. 4 JVEG zum 01.08.2013 ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 25.01.2016 - 11 W 79/16, vom 16.02.2016 - 11 W 2446/15, vom 09.11.2017 - 11 W 1650/17 und vom 08.08.2018 - 11 W 787/18).

    Dies liegt deutlich über der Erheblichkeitsschwelle, die von der Rechtsprechung bei 20% bis 25% angenommen wird (s. Senatsbeschluss vom 25.01.2016 - 11 W 79/16; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Aufl., § 8 a JVEG Rn. 22 m.w.N.).

    Sowohl eine einschränkende Auslegung unter dem Gesichtspunkt der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und unterbliebenem Abbruch des Gutachtensauftrags als auch eine Erhöhung des Vorschussbetrages um einen Toleranzwert von 20% - 25%, welche der früheren Rechtsprechung entsprachen, können aber nach der Einführung des § 8a Abs. 4 JVEG nicht mehr in Betracht kommen (Senatsbeschluss vom 25.01.2016 - 11 W 79/16; OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014, IBR 2015, 169; Leitsatz und Kurzzusammenfassung mit zustimmender Anmerkung von Hansens, RVGReport 2015, 237; OLG Düsseldorf JurBüro 2016, 485; Schneider JVEG, 4. Auflage 2021, § 8a Rn. 39; Zöller/Greger, ZPO, 34. Auflage, § 413 Rn. 8).

  • OLG Karlsruhe, 10.04.2017 - 13 W 25/17

    Sachverständigenvergütung: Voraussetzungen einer Kürzung bei erheblicher

    Auszug aus OLG München, 27.05.2022 - 11 W 239/22
    d) Entgegen der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10.04.2017 (JurBüro 2017, 368; so auch OLG Jena, Beschluss vom 01.08.2014 - 7 U 405/12), sieht der Senat keine Grundlage für die Einschränkung, dass eine Kürzung der Vergütung nach § 8a Abs. 4 JVEG nicht vorzunehmen sei, wenn der Gutachtensauftrag bei einer rechtzeitigen Anzeige weder abgebrochen noch eingeschränkt worden wäre.
  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 24 U 220/12

    Erhebliche Überschreitung des Kostenvorschusses durch den Sachverständigen;

    Auszug aus OLG München, 27.05.2022 - 11 W 239/22
    Sowohl eine einschränkende Auslegung unter dem Gesichtspunkt der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und unterbliebenem Abbruch des Gutachtensauftrags als auch eine Erhöhung des Vorschussbetrages um einen Toleranzwert von 20% - 25%, welche der früheren Rechtsprechung entsprachen, können aber nach der Einführung des § 8a Abs. 4 JVEG nicht mehr in Betracht kommen (Senatsbeschluss vom 25.01.2016 - 11 W 79/16; OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014, IBR 2015, 169; Leitsatz und Kurzzusammenfassung mit zustimmender Anmerkung von Hansens, RVGReport 2015, 237; OLG Düsseldorf JurBüro 2016, 485; Schneider JVEG, 4. Auflage 2021, § 8a Rn. 39; Zöller/Greger, ZPO, 34. Auflage, § 413 Rn. 8).
  • OLG Hamm, 06.06.2014 - 11 U 153/12

    Kürzung der Vergütung des Sachverständigen wegen unterlassenen Hinweises auf die

    Auszug aus OLG München, 27.05.2022 - 11 W 239/22
    Der Sachverständige muss also bei einem objektiven Verstoß gegen seine Hinweispflicht ein fehlendes Verschulden darlegen (s. die Begründung zum Gesetzesentwurf in BT-Drucksache 17/11471 [neu], S. 260; OLG Hamm, Beschluss vom 06.06.2014 - I-11 U 153/12 = BauR 2014, 1819; OLG Düsseldorf, DS 2018, 132).
  • OLG Jena, 01.08.2014 - 7 U 405/12

    Minderung der Vergütung des Sachverständigen

    Auszug aus OLG München, 27.05.2022 - 11 W 239/22
    d) Entgegen der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10.04.2017 (JurBüro 2017, 368; so auch OLG Jena, Beschluss vom 01.08.2014 - 7 U 405/12), sieht der Senat keine Grundlage für die Einschränkung, dass eine Kürzung der Vergütung nach § 8a Abs. 4 JVEG nicht vorzunehmen sei, wenn der Gutachtensauftrag bei einer rechtzeitigen Anzeige weder abgebrochen noch eingeschränkt worden wäre.
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2010 - 4 W 98/10

    Kürzung der Sachverständigenvergütung: Verstoß des Sachverständigen gegen die

    Auszug aus OLG München, 27.05.2022 - 11 W 239/22
    Mithin sollte ein herangezogener Sachverständiger von ihm erkannte drohende Kostenüberschreitungen dem Gericht mitteilen, bevor er diese Kosten durch die Aufnahme oder Weiterführung der Durchführung seines Auftrags konkret herbeiführt (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.11.2010 - 4 W 98/10).
  • VG Berlin, 20.03.2019 - 14 I 1.16

    Hinweispflicht des Sachverständigen betreffend die Höhe der

    Auszug aus OLG München, 27.05.2022 - 11 W 239/22
    Die Anzeigepflicht dient nämlich den schutzwürdigen Interessen der Parteien vor Beendigung der Sachverständigentätigkeit eine Abwägung zwischen dem Prozessrisiko und dem Kostenrisiko vornehmen zu können (VG Berlin, Beschluss vom 20. März 2019 - 14 I 1.16 - m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2017 - 10 W 393/17

    Vorschuss erheblich überschritten: Vergütung ist "mit dem Betrag des Vorschusses

    Auszug aus OLG München, 27.05.2022 - 11 W 239/22
    Der Sachverständige muss also bei einem objektiven Verstoß gegen seine Hinweispflicht ein fehlendes Verschulden darlegen (s. die Begründung zum Gesetzesentwurf in BT-Drucksache 17/11471 [neu], S. 260; OLG Hamm, Beschluss vom 06.06.2014 - I-11 U 153/12 = BauR 2014, 1819; OLG Düsseldorf, DS 2018, 132).
  • LG Landshut, 27.01.2023 - 75 O 3581/20

    Vorschussanspruch trotz Vereinbarung eines Besprechungstermins zur

    Auszug aus OLG München, 27.05.2022 - 11 W 239/22
    Das Landgericht Landshut zog im Zivilverfahren 75 O 3581/20 mit Beweisbeschluss vom 15.04.2021 den Sachverständigen Dipl.-Ing.
  • OLG München, 07.11.2022 - 11 WF 928/22

    Überschreiten des Kostenvorschusses für ein familienpsychologische Gutachten

    Nach der gesetzlichen Neufassung im Jahre 2013 kommt es nicht mehr darauf an, ob Gericht oder Parteien eine Fortsetzung der Begutachtung auch dann gewünscht hätten, wenn die deutliche Überschreitung des Kostenrahmens bekannt gewesen wäre (ausführliche Nachweise etwa bei Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG-FamGKG-JVEG, 5. Aufl., § 8 a JVEG Rn. 23; dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats, s. zuletzt etwa Beschluss vom 27.05.2022 - 11 W 239/22, unter II. 1. d); Beschluss vom 15.09.2021 - 11 W 1173/21, unter II. 1. d); Beschluss vom 22.04.2020 - 11 W 735/20, unter II. 1. E; ebenso zuletzt OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.11.2021 - 12 W 33/21 Tz 5 ff.).

    Für eine Einschränkung in dieser Hinsicht fehlen sowohl Notwendigkeit wie auch die rechtlichen Voraussetzungen (s. Senatsbeschluss vom 27.05.2022, a.a.O., unter II. 2.).

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